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Hinweispflichten für Onlinehändler nach der Altölverordnung

Drei relativ neue Entscheidungen haben für Online-Händler strengere Anforderungen an die Hinweispflicht über die Altölentsorgung gem. § 8 Abs.1 S.2 AltölV aufgestellt. Der Hinweis muss, sofern die Produkte in Deutschland in Verkehr gebracht werden, in deutscher Sprache abgefasst und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein. Dabei sollte er im Online-Shop des Händlers auf einer Seite vorgehalten werden, die der Verbraucher zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang einleiten kann. Einzelheiten hierzu im nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Altölentsorgung: Strenge Anforderungen an die Online-Hinweispflicht!

Drei neue Entscheidungen haben für Online-Händler strengere Anforderungen an die Hinweispflicht über die Altölentsorgung gem. § 8 Abs.1 S.2 AltölV aufgestellt. Der Hinweis muss, sofern die Produkte in Deutschland in Verkehr gebracht werden, in deutscher Sprache abgefasst und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein. Dabei sollte er im Online-Shop des Händlers auf einer Seite vorgehalten werden, die der Verbraucher zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang einleiten kann.

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Onlinehändler: müssen Altöl kostenlos zurücknehmen

Nach der Altölverordnung (AltölV) hat ein Händler von Motoren- und Getriebeölen eine Annahmestelle für gebrauchtes Öl einzurichten und private Endverbraucher darüber zu informieren, dass sie bei ihm gekauftes Öl kostenlos zurückgeben können. Diese Pflicht hat nun das OLG Hamburg in einem Beschluss (vom 02.06.2010, Az. 5 W 59/10) ausdrücklich auch (Online-) Versandhändlern auferlegt.

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Hinweispflichten für Onlinehändler: nach der Altölverordnung

Die Altölverordnung (AltölV) regelt den Umgang mit gebrauchten Ölen, welche als Abfall anfallen. Interessantist insbesondere der zweite Abschnitt der Verordnung (§§ 7 bis 9), welcher Verkäufern von Ölen bestimmte Informationspflichten auferlegt. Diese sind auch für Onlinehändler von Motorölen und ähnlichem bei einem Verkauf über den eigenen Shop oder über ebay zu beachten.

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