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Preisangaben

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Abmahngefahr: Verstoß gegen die PAngV durch Verwechslung von Grundpreis und Gesamtpreis in Online-Fliesenangeboten

Bei grundpreispflichtigen Waren sind Online-Händler nach der Preisangabenverordnung (PAngV) an die zusätzliche Angabe des Grundpreises in der Nähe des Gesamtpreises gebunden. Dabei können nicht nur fehlende oder mangelhafte Grundpreisangaben lauterkeitsrechtlich geahndet werden, sondern auch die fehlerhafte Trennung und ein Vertauschen von Grundpreis und Gesamtpreis Rechtsverstößen gleichkommen. Aus aktuellem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei über insofern aktuell in großer Zahl begangene Zuwiderhandlungen in Online-Angeboten von Fliesen und Bodenbelägen und zeigt anhand bildlicher Beispiele die Fehlstellungen auf.

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Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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Preisangabenverordnung: In welchen Fällen und auf welche Art ist im Fernabsatz zur Umsatzsteuer zu informieren?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie und in welchen Fällen im Fernabsatz zur Umsatzsteuer zu informieren ist. Viele Fragen stellen sich in dem Zusammenhang: Auf welche Art und Weise hat der Umsatzsteuer-Hinweis zu erfolgen? Was gilt etwa bloßer Werbung und ist der Hinweis "inkl. Mwst." tatsächlich auch in Katalogen zwingend erforderlich? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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LG Düsseldorf: Grundpreisangaben in Artikelübersicht ohne individuellen Preisbezug nicht erforderlich

Grundsätzlich sind in jeglicher Werbung und in allen Angeboten für solche Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft oder beworben werden, Grundpreise anzuführen. Diese weisen den Preis pro Mengeneinheit aus und sollen nicht nur zur Transparenz des konkreten Preisbildungsprozesses beitragen, sondern dem Verbraucher zudem fundierte, übersichtliche Preisvergleiche ermöglichen. Fehlende oder unzulängliche Grundpreisangaben sind gerade im Online-Handel aufgrund ihres dort extensiven Anwendungsbereichs ein beliebter Gegenstand von Abmahnungen. Das LG Düsseldorf hatte nun über einen Sachverhalt auf eBay zu entscheiden gehabt, in welchem ein Grundpreise nicht mitzuteilen sein soll, lesen Sie hierzu mehr.

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Da gehen wirklich die Lichter aus! LG Bochum: Pflicht zur Angabe des Grundpreises bei Kerzen

Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder gar nur beworben (!), ist der Händler verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis (= Preis pro Mengeneinheit) anzugeben. Die maßgebliche Vorschrift hinsichtlich der Grundpreisangabe ist § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung. In der Vergangenheit wurden schon so manche Produkte als grundpreispflichtig eingestuft, nunmehr hat das LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13) in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Warenkategorie in den Kreis der grundpreispfichtigen Waren aufgenommen: Kerzen! Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

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OLG Frankfurt a.M. : keine Preisangabepflichten nach der PAngV auf Autofachmesse IAA

Mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: 6 W 111/13) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Preisangabepflichten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internationalen Automesse IAA nicht gelten, weil dort der Anwendungsbereich der PAngV nicht eröffnet sei. Bei der Veranstaltung handle es sich primär um eine Fachmesse, deren Adressaten regelmäßig keine Letztverbraucher seien. Lesen Sie mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main in unserem heutigen Beitrag:

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LG Hamburg: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt ist unzulässig

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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BGH: Beim Grundpreis werden Gratis-Zugaben mit einberechnet

Mit Urteil vom 31.10.2013 (Az.: I ZR 139/12) hat der BGH entschieden, dass der Grundpreis durch das Einkalkulieren der zum Angebot kostenlos beigefügten Einheiten berechnet werden darf und in diesem Verhalten kein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu sehen ist.

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Das OLG Hamburg zur Preisangabepflicht in Schaufenstern

In nahezu allen Ladengeschäften werden Schaufenster verwendet, um spezifische oder saisonale Waren besonders hervorzuheben, den Kunden so schon vor Betreten der Räumlichkeiten auf Teile des Sortiments aufmerksam zu machen und ihn so zu einer potentiellen Kaufentscheidung anzuregen. Dabei treffen den Betreiber eines Geschäfts jedoch bestimmte Verhaltenspflichten, die sich in Hinblick auf die Anführung von Preisen aus der Preisangabenverordnung (PAngV) ergeben.

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Weiterhin Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei Werbung mit Endpreisen

Seit 12. Juni 2013 besteht Verwirrung über die Geltung vieler Bestimmungen der Preisangabenverordnung wegen möglicher Kollisionen mit dem höherrangigen Unionsrecht. Dies betrifft auch die Frage, ob ein Händler von Gesetzes wegen den sog. Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, angeben muss, wenn er gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die Frage in einem Beitrag.

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Die Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen. Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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BGH: Tatsächlich anfallende Versandkosten sind im Warenkorb auszuweisen?

Wie ein Onlinehändler-Verband berichtet, wurde kürzlich ein Onlinehändler von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil er die Versandkosten nicht bereits in seinem virtuellen Warenkorb konkret ausgewiesen hatte. Angeblich hatte der Händler in seinem virtuellen Warenkorb nur die Zwischensumme der Bestellung sowie den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ angegeben, wobei über die Worte „zzgl. Versandkosten“ auf eine Informationsseite im Online-Shop verlinkt wurde, auf der die konkreten Versandkosten aufgeführt waren. Über die konkret anfallenden Versandkosten wurde erst am Ende des Bestellprozesses, unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung absenden kann, informiert.

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Ferienhausvermietung: Preis für "Endreinigung" muss im "Endpreis" enthalten sein

Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.

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