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Fernabsatz: rechtliche Spielregeln

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Verbot von Radiogeräten ohne Digitalempfänger zum 21.12.2020

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist der klassische UKW-Empfang (Ultrakurzwellenempfang) für Radios inzwischen überholt und nicht mehr zeitgemäß. Neue Vorschriften des TKG untersagen daher künftig die Marktbereitstellung der meisten UKW-Radios.

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Strafbewehrte Anzeigepflicht beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmittels

Die dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die seit dem vom 23.10.2013 gilt, führt eine strafbewehrte Anzeigepflicht beim erstmaligen Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ein. Auch bisher bestand zwar eine Anzeigepflicht, ein Verstoß war aber weder straf- noch bußgeldbewehrt. Diese Änderungsverordnung setzt die EU-Richtlinie 2012/12/EU über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht um.

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„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommnikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) überprüft derzeit stichprobenartig die Vertreiber von Funk- und Telekommunikationsanlagen, insbesondere WLAN-Geräten – gesucht wird hierbei nach Geräten, die nicht den Vorgaben des FTEG entsprechen. Wie die Mitarbeiter der BNetzA vorgehen können und welche Fehler sie suchen, erfahren Sie hier.

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