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Gewährleistung: Die Grundlagen

Mangelhafte Ware: Muss der Kaufpreis sofort erstattet werden?

Mangelhafte Ware: Muss der Kaufpreis sofort erstattet werden?
5 min 4
Beitrag vom: 19.10.2015
Aktualisiert: 05.01.2026

Erhält ein Kunde mangelhafte Ware, fordert er häufig unmittelbar die Rückerstattung des Kaufpreises. Doch ist der Verkäufer tatsächlich dazu verpflichtet?

Was Käufer bei mangelhafter Ware verlangen dürfen

Ist eine Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte nach § 437 BGB zu.

Dazu zählen insbesondere:

  • Die Nacherfüllung: Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
  • Der Rücktritt: Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags
  • Die Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Wertverlust
  • Der Schadensersatz: Ersatz entstandener Schäden oder vergeblicher Aufwendungen

Diese Rechte stehen nicht gleichrangig nebeneinander.

Das Gesetz sieht vielmehr vor, dass der Verkäufer zunächst die Gelegenheit erhält, den Mangel zu beseitigen. Allein das Vorliegen eines Mangels begründet daher regelmäßig keinen sofortigen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Beispiel: Der defekte Wasserkocher

Ein Kunde bestellt einen elektrischen Wasserkocher. Wenige Tage nach Erhalt reklamiert er das Gerät mit dem Hinweis, es lasse sich nicht einschalten. Gleichzeitig fordert er die sofortige Erstattung des Kaufpreises.

Rechtlich ist diese Forderung zu diesem Zeitpunkt nicht begründet.

Der Händler ist berechtigt, die Rückzahlung abzulehnen und stattdessen eine Reparatur oder – nach Wahl des Käufers – eine Ersatzlieferung anzubieten. Solange der Verkäufer zur Nacherfüllung bereit und objektiv in der Lage ist, bleibt ein Anspruch auf Kaufpreiserstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

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Muss der Händler vor der Rücksendung ein Ersatzgerät liefern?

In der Praxis verlangen Käufer nicht selten, dass ihnen zunächst ein Ersatzgerät zugesendet wird, bevor sie das mangelhafte Produkt zur Prüfung oder Reparatur einsenden.

Eine solche Pflicht besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Zwar verpflichtet das Gesetz den Verkäufer zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) . Ein vorbehaltloser Vorabaustausch, also die Lieferung eines Ersatzgeräts ohne vorherige Rückerlangung oder Überprüfung der mangelhaften Sache, ist hiervon jedoch nicht umfasst.

Der Verkäufer ist daher regelmäßig berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer die Ware zunächst zurücksendet oder zumindest zur Überprüfung bereitstellt – sofern dies nach Art der Sache und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist.

Etwas anderes gilt nur, wenn

  • der Verkäufer eine Vorabaustauschlösung vertraglich zugesagt hat oder
  • besondere Umstände des Einzelfalls - etwa die Gefahr weiterer Schäden oder eine besondere Unzumutbarkeit für den Käufer - eine sofortige Ersatzlieferung rechtfertigen.

Reparatur oder Austausch: Wie weit reicht das Wahlrecht des Käufers?

Gemäß § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer im Rahmen der Mängelhaftung grundsätzlich wählen, ob er

  • eine Reparatur oder
  • eine Ersatzlieferung

verlangt. Dieses Wahlrecht dient dem Verbraucherschutz, ist jedoch nicht grenzenlos.

Nach § 439 Abs. 4 BGB kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

So kann etwa bei einem hochwertigen Sofa mit lediglich geringfügigem Mangel die vollständige Neulieferung einschließlich kostenintensivem Speditionstransport unverhältnismäßig sein. In einem solchen Fall darf der Händler den Käufer auf eine Reparatur verweisen.

Ersatzlieferung – was bedeutet „Ersatz“ rechtlich?

Die Ersatzlieferung bedeutet die Lieferung einer identischen oder zumindest gleichwertigen, mangelfreien Sache.

Ist das ursprünglich gelieferte Produkt nicht mehr verfügbar, kann der Händler ein gleichwertiges Nachfolgemodell anbieten. Der Käufer ist jedoch nicht verpflichtet, ein Aliud – also eine andere Sache mit abweichender Ausstattung oder Beschaffenheit – zu akzeptieren, sofern eine solche Abweichung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Wann der Kaufpreis wirklich zurückgezahlt werden muss

Die Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht der Regelfall, sondern das letzte Mittel der kaufrechtlichen Mängelhaftung.

Sie setzt einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag voraus (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB) . Beim Verbrauchsgüterkauf sind hierbei zusätzlich die besonderen Vorgaben der §§ 475, 475d BGB zu beachten.

Da der Rücktritt den Kaufvertrag vollständig auflöst, hat der Gesetzgeber die hierfür geltenden Voraussetzungen bewusst hoch angesetzt.

Erforderlich sind insbesondere:

  • ein wirksamer Kaufvertrag,
  • ein bei Gefahrübergang vorliegender Sachmangel (§ 434 BGB) ,
  • die Einräumung einer zumutbaren Gelegenheit zur Nacherfüllung,
  • das Fehlschlagen oder die Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist,
  • sowie eine eindeutige Rücktrittserklärung des Käufers.

Erst mit einem wirksamen Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt (§ 346 Abs. 1 BGB) : Der Käufer gibt die Ware zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis.

Zweimal repariert – darf der Käufer zurücktreten?

Beim Verbrauchsgüterkauf entscheidet sich das Rücktrittsrecht nicht schematisch nach der Anzahl der Reparaturversuche. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Nacherfüllung unter Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls als fehlgeschlagen anzusehen ist.

Nach § 440 BGB spricht es im Regelfall für ein Fehlschlagen der Nacherfüllung, wenn zwei Nachbesserungsversuche ohne Erfolg geblieben sind. In diesem Fall ist der Käufer grundsätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.

Beim Verbrauchsgüterkauf kann ein Rücktritt jedoch auch bereits früher in Betracht kommen. Zeigt sich nach einem vom Verkäufer vorgenommenen Nacherfüllungsversuch erneut derselbe oder ein gleichartiger Mangel, ist eine weitere Nachbesserung nicht zwingend abzuwarten (§ 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB) .

Ob dem Käufer nach einem bereits erfolgten Nacherfüllungsversuch ein weiterer Versuch durch den Verkäufer noch zuzumuten ist, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls. Bei geringfügigen oder technisch einfach behebbaren Mängeln kann dem Verkäufer regelmäßig ein weiterer Nachbesserungsversuch zugemutet werden.

Ein sofortiger Rücktritt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, diese objektiv aussichtslos ist oder dem Käufer aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann (§ 475d Abs. 1 Nr. 3–5 BGB) .

Amazon, eBay, Etsy & Co.: Plattformregeln können Gesetz nicht aushebeln

Plattforminterne Abläufe ändern nichts an der zivilrechtlichen Rechtslage.

Auch wenn Händler von Plattformbetreibern häufig zur sofortigen Rückzahlung gedrängt werden, bleibt der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung bestehen. Händler müssen hier zwischen rechtlicher Position und wirtschaftlicher Risikosteuerung unterscheiden.

Fazit

Bei mangelhafter Ware besteht kein automatischer Anspruch auf sofortige Rückzahlung des Kaufpreises. Vielmehr hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht, den Mangel zunächst im Wege der Nacherfüllung zu beseitigen – durch Reparatur oder Ersatzlieferung.

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder dem Käufer im konkreten Einzelfall nicht zumutbar ist, kommen Rücktritt und Kaufpreiserstattung in Betracht. Auch beim Verbrauchsgüterkauf gilt: Die Rückzahlung ist nicht der erste, sondern der letzte Schritt der gesetzlichen Mängelhaftung.

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Bildquelle: Krakenimages.com / shutterstock.com

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4 Kommentare

M
Martin
Kunde verlangt Tauschgerät vor Rücksendung
Bin ich verpflichtet dem Käufer ein Ersatzgerät zu schicken, bevor er seines zur Prüfung an uns eingesendet hat?
T
Thomas
Geld zurück wegen zweiter Nichtreparatur aber unterschiedliche Defekte
Kann ich vom Verkäufer mein Geld zurück verlangen wenn er bereits zweimal repariert hat jedoch unterschiedliche Defekte und das erfolglos?
Habe meinen Verkäufer darum gebeten.
Er sagt ich muss mich jetzt mit dem Hersteller in Verbindung setzen da es sich um eine Garantieleistung und nicht um eine Gewährleistung handelt 
S
Sabine Fischer
Total Sports Gmbh - Abteilung Deutschland
Zu dem Artikel habe ich eine Frage

- was genau bedeutet in diesem Fall Ersatz? Muss es zwingend das gleiche Produkt sein? Oder kann es auch eine vergleichbares Proodukt sein, z. Bsp. andere Farbe oder Nachfolgeprodukt? Geht auch eine Gutschrift auf dem Kundenkonto?

Ich freue micha uf eine Antwort.
K
Kerstin R.
Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?
Wie sieht es denn bei ebay aus? Wenn ein Käufer ohne vorherigen Kontakt zum Verkäufer einen "Fall wegen einem von der Beschreibung abweichenden Artikel" öffnet und der Grund dafür ein nicht funktionierender Reißverschluss eines Kleides ist, ist man quasi gezwungen direkt eine Geldrückerstattung zu leisten. Erst mal, weil PayPal den Kaufpreis sofort in einen sogenannten "Sicherheitseinbehalt" wegbucht und zum zweiten, weil der Kunde direkt die Rückerstattung verlangen kann. Verweigert man die Zahlung und bietet stattdessen laut Gewährleistungsrecht einen Umtausch des Kleides an, wird vom "ebay-Sicherheitsteam" selbstverständlich zu Gunsten des Käufers entschieden, der Umtausch ist nichtig und die Geldrückerstattung wird quasi automatisch von ebay/PayPal aus dem zuvor gebildeten "Sicherheitseinbehalt" an den Kunden vorgenommen. Also kein Gewährleistungsrecht im Sinne des Verkäufers bei ebay?!
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